Rz. 8
1. Zieldefinition
▪ | Vertrauensvolle Zusammenarbeit |
▪ | Effiziente und kundenorientierte Kundenbetreuung/Mandatsführung |
2. Minimierung Verwaltungsaufwand
▪ | Korrespondenz nur zur Meldung Rechtsschutzfall |
▪ | Nur Abschlussinformation durch Anwalt an Rechtsschutz |
▪ | Unkomplizierte Gebühren- und Auslagenabrechnung |
▪ | Zügige Gebühren- und Auslagenzahlung/-erstattung |
3. Mandatsempfehlung durch Rechtsschutz
▪ | Vorab Prüfung Rechtsschutzdeckung |
▪ | Anwaltsempfehlung, wenn gewünscht |
▪ | Mögliche (evtl. telefonische) anwaltliche Erstberatung |
4. Mandatsannahme
▪ | Aufgrund Deckungszusage durch Rechtsschutzversicherung, evtl. per Fax |
▪ | Auch möglich: Telefonweiterschaltung durch Rechtsschutz-Servicestelle an Anwaltskanzlei |
▪ | Umgehende Kontaktaufnahme durch Anwalt mit empfohlenem Mandanten |
5. Kostengarantie und Abrechnung durch Rechtsschutz
▪ | Kostengarantie |
▪ | Gebühren-/Vorschusszahlung bei Anforderung |
▪ | Möglicher Verzicht auf Verrechnung der Selbstbeteiligung bei Beratungsmandat |
6. Aktivitäten/Verhaltensregeln aufseiten des Anwaltes
▪ | Kurzfristige Terminvereinbarung |
▪ | Nach Mandatsempfehlung Rückruf bei Versicherungsnehmer/Mandant |
▪ | Evtl. telefonische Erstberatung |
▪ | Vereinfachung Korrespondenz |
▪ | Sachstandsbericht |
▪ | Abschlussbericht mit Liquidation |
7. Vermeidung kontroverser Gebührenabrechnungen
8. Wechselseitige Nutzung moderner Technik
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