Rz. 8

1. Zieldefinition

Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Effiziente und kundenorientierte Kundenbetreuung/Mandatsführung

2. Minimierung Verwaltungsaufwand

Korrespondenz nur zur Meldung Rechtsschutzfall
Nur Abschlussinformation durch Anwalt an Rechtsschutz
Unkomplizierte Gebühren- und Auslagenabrechnung
Zügige Gebühren- und Auslagenzahlung/-erstattung

3. Mandatsempfehlung durch Rechtsschutz

Vorab Prüfung Rechtsschutzdeckung
Anwaltsempfehlung, wenn gewünscht
Mögliche (evtl. telefonische) anwaltliche Erstberatung

4. Mandatsannahme

Aufgrund Deckungszusage durch Rechtsschutzversicherung, evtl. per Fax
Auch möglich: Telefonweiterschaltung durch Rechtsschutz-Servicestelle an Anwaltskanzlei
Umgehende Kontaktaufnahme durch Anwalt mit empfohlenem Mandanten

5. Kostengarantie und Abrechnung durch Rechtsschutz

Kostengarantie
Gebühren-/Vorschusszahlung bei Anforderung
Möglicher Verzicht auf Verrechnung der Selbstbeteiligung bei Beratungsmandat

6. Aktivitäten/Verhaltensregeln aufseiten des Anwaltes

Kurzfristige Terminvereinbarung
Nach Mandatsempfehlung Rückruf bei Versicherungsnehmer/Mandant
Evtl. telefonische Erstberatung
Vereinfachung Korrespondenz
Sachstandsbericht
Abschlussbericht mit Liquidation

7. Vermeidung kontroverser Gebührenabrechnungen

8. Wechselseitige Nutzung moderner Technik

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