An das
Landgericht (...)
(...)
Klage
des (...), wohnhaft (...)
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (...)
gegen
(...), wohnhaft (...)
– Beklagter –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt (...)
wegen Auskunft, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und Zahlung
vorläufiger Gegenstandswert: (...) EUR
Namens und in Vollmacht des von mir vertretenen Klägers werde ich beantragen, den Beklagten im Wege der Stufenklage zu verurteilen,
1. |
Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am (...) in (...), seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen (...) zu erteilen durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, welches folgende Punkte umfasst:
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alle beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Sachen und Forderungen |
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alle Nachlassverbindlichkeiten |
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alle ergänzungspflichtigen Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat |
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und alle unter Abkömmlingen ausgleichungspflichtigen Zuwendungen (bei Abkömmlingen) |
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2. |
für den Fall, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt errichtet wird, an Eides statt zu versichern, dass er den Bestand des Nachlasses und die darin enthaltenen Auskünfte über Vorempfänge nach bestem Wissen so vollständig angegeben hat, wie er dazu in der Lage war. |
3. |
an den Kläger (...) (Quote) des sich anhand der nach der Ziff. 1 zu erteilenden Auskunft zu errechnenden Betrages nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit (…) zu zahlen. |
4. |
Die Kosten trägt der Beklagte. |
Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens beantrage ich schon jetzt den Erlass eines Versäumnisurteils gem. § 331 Abs. 3 ZPO, sobald hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Begründung:
Der Kläger und der Beklagte sind die einzigen Abkömmlinge des im Antrag zu Ziff. 1 näher bezeichneten Erblassers. Die Ehefrau des Erblassers (…), zugleich Mutter der Parteien, ist vorverstorben.
Durch Erbvertrag vom (...) hat der Erblasser den Beklagten als seinen alleinigen Erben bestimmt.
Beweis: |
Urkunde-Nr. (…) des Notars (…) mit dem Amtssitz in (…) vom (…), in Kopie (Anlage K 1). |
Der Beklagte hat die Erbschaft angenommen.
Beweis: |
Nachlassakte (…) des Nachlassgerichts (…), deren Beziehung für den Bestreitensfall beantragt wird. |
Der Kläger hat den Beklagten mit Schreiben vom (...) aufgefordert, ihm über den Umfang des Nachlasses und der erhaltenen Vorempfänge Auskunft zu erteilen, damit er seinen Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch beziffern könne.
Beweis: |
Schreiben des Bevollmächtigten des Klägers an den Beklagten vom (…), in Kopie (Anlage K 2). |
Der Beklagte hat sich indes mit Schreiben vom (...) geweigert, irgendwelche Auskünfte zu erteilen oder gar Zahlungen an den Kläger zu leisten.
Beweis: |
Schreiben des Beklagten an den Bevollmächtigten des Kläger vom (…), in Kopie (Anlage K 3). |
Der Kläger ist gemäß § 2303 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1924 Abs. 1, 4 BGB pflichtteilsberechtigt mit einer Pflichtteilsquote von (...) (Quote). Um seinen Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnen zu können, ist der Kläger auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses einschließlich der zu Lebzeiten erfolgten Zuwendungen angewiesen.
Der Auskunftsanspruch gemäß Antrag zu Ziff. 1 folgt aus § 2314 Abs. 1 BGB. Der Antrag zu Ziff. 2 begründet sich auf § 260 Abs. 2 BGB.
(Rechtsanwalt)