Rz. 161

Bei einer Risikolebensversicherung auf den Todesfall gilt, wenn ein Bezugsberechtigter benannt ist und die Versicherungsleistung schenkungsweise zugewandt wurde, Folgendes: Die Schenkung entspricht dem Verkehrswert (ggf. auch einem – objektiv belegtem – höheren Veräußerungswert). Es wird derselbe Grundsatz angewandt wie bei der kapitalbildenden Lebensversicherung.

 

Rz. 162

Wenn der Tatbestand "pflichtteilsergänzungsfeste Ehegattenschenkung" gegeben ist, bleiben die Leistungen aus den Bezugsrechten unberücksichtigt. Gerade bei Rentenversicherungen wird der Nachweis der pflichtteilsergänzungsfesten Ehegattenschenkung gut zu führen sein, da die Rentenversicherung der Altersabsicherung dient.

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