Rz. 118
Es sind folgende Vorfragen zu klären:
▪ | Besteht ein Bezugsrecht? |
▪ | Hat der Bezugsberechtigte im Valutaverhältnis zum Versicherungsnehmer oder seinen Erben einen Rechtsgrund für das "Behaltendürfen"?[71] |
Wenn eine dieser beiden Fragen mit "nein" beantwortet wird, fällt die Versicherungsleistung in den realen Nachlass.
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