Rz. 166

Lebensversicherungsverträge und Leistungen aus Lebensversicherungen können Auswirkungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch haben.

 

Rz. 167

Der Ehepartner kann neben dem Pflichtteilsanspruch auch den Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen, wenn er die Erbschaft ausschlägt. Die Verträge und Ansprüche aus der Lebensversicherung können dann die Höhe des Zugewinns beeinflussen. Lebensversicherungen haben daher mehrfache Auswirkungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch.

 

Rz. 168

Zu unterscheiden ist wie folgt, wenn ein Dritter als Bezugsberechtigter bestimmt wurde:

(1) Erfolgte die Einräumung des Bezugsrechts an einen Dritten mit Zustimmung des Ehepartners oder
(2) erfolgte die Einräumung des Bezugsrechts an einen Dritten ohne Zustimmung des Ehepartners?

Es gibt eine Vielzahl zu berücksichtigender Konstellationen darüber hinaus, aber hier werden nur die zwei häufigsten Fälle dargestellt.

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