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Von der Kündigungserklärung zu unterscheiden ist das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Der Aufhebungsvertrag setzt im Gegensatz zum einseitigen Gestaltungsmittel der Kündigung zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, die die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln wollen.

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