Rz. 37

Bei besonderen Fallgestaltungen, etwa einer in Betracht kommenden einstweiligen Verfügung im Mietrecht, wenn vom Versicherungsnehmer als Mieter der Zutritt zu Mietbereichen nicht ermöglicht wird oder gravierende Mängel, die die Nutzung der Mietsache ausschließen, nicht beseitigt werden, erwartet der Versicherungsnehmer schnellste Entscheidung und Bestätigung der Rechtsschutzdeckung. Gleiches gilt z.B., wenn ein Wandlungsbegehren über ein gekauftes Fahrzeug im Raum steht, für die Rechtsschutzdeckung für ein umgehend einzuleitendes Beweisverfahren. Bisher ist nicht zu beobachten, dass die Rechtsschutzversicherungen für derart gelagerte Fälle besondere qualifizierte Zuständigkeiten organisiert haben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?