Rz. 35

Die Rechtsschutzversicherung sieht die Schadenabwicklung auch unter dem Gesichtspunkt der Kundenorientierung.[33] Es mag selbstverständlich und nahe liegend sein, dass die Rechtsschutzversicherung um kundenorientierte Schadenregulierung bemüht ist mit dem Ziel, diese als Ressource für Profilierung und Neugeschäfte zu nutzen. Selbstverständlich ist hierbei, dass für die kundenorientierte Schadenregulierung der Versicherungsagent, die Regulierungsgeschwindigkeit und angebotener Service zu nutzen sind. Darüber hinaus wird auch der Anwalt als wichtig, gar als "Kunde" gesehen. Hierzu heißt es bei Heinsen:[34] "Ein völlig vernachlässigter Kunde, der eigentlich im Mittelpunkt der Betrachtung eines jeden Rechtsschutzversicherers stehen müsste, ist der Rechtsanwalt des Kunden. Er korrespondiert (gebührenfrei) mit dem Versicherer und erhält die Versicherungsleistung. Eine reibungslose und kompetente Abwicklung der rechtsschutzversicherten Mandate wird sich beim Anwalt positiv verfestigen und dem Kunden die Gewissheit geben, dass er sein Vertrauen dem richtigen Versicherer gegeben hat. Nichts kann das Image eines Rechtsschutzversicherers in der Anwaltschaft und dann auch automatisch bei dem Kunden mehr schädigen als eine bürokratische und zähe Schadenregulierung." Diese Aussage bringt das Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherung auf den Punkt und beschreibt konkret die wichtigsten Aspekte im Verhältnis zwischen Anwalt und Rechtsschutzversicherer und Mandanten.

 

Rz. 36

Die im "Schadenmanagement" gegebene Verbindung zwischen Rechtsschutzversicherung und Versicherungsnehmer einerseits sowie die Einbindung des Anwaltes in die Meldung sowie Abwicklung des Schadenfalles andererseits zwingt geradezu bei der Abwicklung des Rechtsschutzfalles zu effizienter Kooperation. Dies bedeutet, dass einmal bei der Meldung des Schadenfalles sowie bei notwendiger Korrespondenz einschließlich finanzieller Abwicklung Wege zu einer effizienten Schadenabwicklung gefunden und umgesetzt werden müssen. Der bisherige "Korrespondenz-Standard" entspricht nicht mehr den heute gegebenen Kommunikationsmöglichkeiten. Effizienz ist zu erreichen, z.B. durch ein abgestimmtes Vorgehen und abgestimmte Korrespondenz bei der Meldung des Rechtsschutzfalles oder der Beauftragung des Anwaltes, Beschränkung der Korrespondenz und Information auf das Wesentliche sowie abgestimmte finanzielle Abwicklung sowie Gebührenabwicklung (vgl. hierzu auch § 39 Rn 1 ff.).

[33] Heinsen, Rechtsschutz mit Anwaltsservice – ein Weg aus der Krise, NJW Editorial Heft 13/2006.
[34] Kundenorientiertes Schadenmanagement am Beispiel der Rechtsschutzversicherung, VW 1995, 791 ff.

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