Rz. 62

In diesem Abschnitt werden die Grundzüge dargestellt, welche bei einem Einsatz deutscher Arbeitnehmer im Ausland beachtet werden müssen. Zum einen sind dies die zu beantragenden Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und Visa, zum anderen die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien.

Sobald sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über die wesentlichen Grundsätze des Einsatzes im Ausland einig geworden sind, sollten sie mit der Beantragung der notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen beginnen, da bis zum Erhalt der Genehmigungen oft mehrere Monate vergehen können. Bei einem Auslandseinsatz deutscher Arbeitnehmer ist zwischen Einsätzen innerhalb der EU bzw. des EWR und sonstigen Drittstaaten zu unterscheiden. Festzustellen ist, dass die Arbeitsaufnahme innerhalb der EU für EU-Bürger keiner Genehmigung bedarf. Die Arbeitsaufnahme außerhalb der EU ist nur dann erlaubt, wenn eine Erlaubnis erteilt wird. Häufig geschieht die Arbeitsaufnahme im Ausland mit sog. Business Visa. Diese Business Visa erlauben nicht den Aufenthalt zum Arbeiten im Ausland. Erlaubt sind lediglich Geschäftsanbahnung und Vertragsverhandlungen für das deutsche Unternehmen. Häufig ist es sehr schwer festzustellen, ob eine Arbeitsleistung vorliegt, die einer arbeitsrechtlichen Genehmigung in dem jeweiligen Land bedarf. Hier hilft ein Blick in die jeweiligen Beschäftigungsverordnungen des Landes, da dort beschrieben wird, wann eine Arbeitsgenehmigung eingeholt werden muss.

In der Regel kann man davon ausgehen, dass sobald eine Beschäftigung entlohnt wird, eine Arbeitsleistung vorliegt, die einer Genehmigung bedarf. In Deutschland ist durch Einführung des Mindestlohngesetzeses nun anerkannt, dass auch Praktikanten eine Arbeitsleistung erbringen, die entlohnt werden muss und üblicherweise, soweit Ausländer ein Praktikum in Deutschland ausüben wollen, nur mit einer Genehmigung dieser Arbeiten ausgeführt werden dürfen (bei Pflichtstudienpraktika kann dieses Erfordernis entfallen; dies ist mit der Arbeitsgenehmigungsbehörde abzustimmen). In fast allen Staaten gibt es heute Kataloge, in denen beschrieben wird, was der jeweilige Staat dort als Arbeits- oder Beschäftigungsleistung ansieht. Dies gilt es zu beachten.

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