Rz. 64

Zur Einreise in andere EU-Staaten ist kein Einreisevisum notwendig. An den EU-Binnengrenzen von 13 Mitgliedstaaten gibt es keine Kontrollen mehr. Ermöglicht hat dies das Schengener Übereinkommen, das Teil des EU-Rechts ist. Durch die Schengen-Bestimmungen wurden alle internen Grenzkontrollen aufgehoben, gleichzeitig aber wirksame Kontrollen an den EU-Außengrenzen und eine gemeinsame Visumpolitik eingeführt. Schengen-Vollmitglieder sind alle EU-Staaten sowie Island und Norwegen (die nicht der EU angehören). Nicht Vollmitglieder sind Irland, das Vereinigte Königreich, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Die zwölf Länder, die der EU seit 2004 beigetreten sind, wenden die Schengen-Vorschriften noch nicht vollständig an. Deshalb ist für Reisen in diese Länder sowie nach Irland und ins Vereinigte Königreich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.

 

Rz. 65

 

Hinweis:

Für Aus- und Einreise aus bzw. ins EU-Gebiet ist stets ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich, der möglicherweise sowieso für die Einreise in ein bestimmtes Zielland benötigt wird.

Es sollte auch bei Reisen innerhalb der EU immer ein gültiger Reisepass oder Personalausweis bei sich geführt werden. Wenn die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es erfordern, dürfen an den Binnengrenzen vorübergehend Kontrollen durchgeführt werden.

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass Kinder entweder eigene Pässe oder Personalausweise besitzen oder in einem entspr. Pass eingetragen sind.

 

Rz. 66

Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz werden aufgrund von Abkommen mit diesen Ländern behandelt wie EU-Bürger, d.h. sie benötigen für die Einreise in die EU lediglich einen Personalausweis oder Reisepass.

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