Rz. 107

Die Erben eines verstorbenen Vollmachtgebers stehen manchmal vor der Situation, dass sie keine oder nur geringe Informationen über dessen Lebensumstände verfügen. Daher sind Freunde, Nachbarn, Pflegepersonal, Ärzte und andere Personen wichtige Informationsquellen.

 

Rz. 108

Dabei sind es nicht nur Hinweise zu einzelnen Vermögensgegenständen oder Geschäften des Erblassers, die von Wert sein können. Auch Berichte über Angewohnheiten und Charaktereigenschaften des Vollmachtgebers können Anlass geben, weitere Ermittlungen anzustellen. So können häufige Kurzreisen in einschlägig bekannte Nachbarländer ein Indiz für Auslandskonten sein, über die ebenfalls Vollmachten erteilt wurden. Andererseits können Hinweise auf ein misstrauisches Wesen darauf schließen lassen, dass der Bevollmächtigte ausreichend kontrolliert wurde und sich weitere Nachforschungen erübrigen.

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