Rz. 9

Es beginnt mit der Ermittlung des wöchentlichen oder monatlichen Zeitaufwandes durch Befragung des hinterbliebenen Partners, welcher Anteil von jedem Partner im Rahmen der Haushaltsführung vor dem Schadensfall aufgebracht worden ist. Hierbei ist der Haushaltsführungsbeitrag im nicht reduzierten Haushalt gemeint, so wie er sich in Tabelle 1 darstellt. Die Tabelle 1 bildet wiederum keine Anspruchsgrundlage, sondern lediglich eine Regulierungshilfe. Vorrangig kommt es auf die einvernehmlichen Beiträge beider Partner in der Haushaltsführung an. Es ist wichtig, hier für jeden Partner den Zeitaufwand konkret zu ermitteln, denn für den überlebenden Partner entspricht der Zeitaufwand im nicht reduzierten Haushalt seiner Mithilfepflicht im Tötungsfall. Wenn Kinder im Haushalt leben, auch volljährige, die sich jedoch noch in der Ausbildung befinden, so ist deren Betreuungsaufwand zu schätzen. Die Werte der Tabelle 4 sind anteilig auf die Ehepartner zu verteilen und dem Wert aus Tabelle 1 hinzuzusetzen.

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