Rz. 10

Nun wird der Zeitbedarf im reduzierten Haushalt aus der Tabelle 2 abgelesen. Der 2-Personenhaushalt vor dem Tötungsfall ist jetzt der reduzierte 2-Personenhaushalt usw. Entweder verwendet man die Tages-, Wochen- oder Monatstabelle. Das hängt davon ab, ob man zuvor (siehe Rdn 10) den Haushaltsführungsbeitrag der Partner pro Tag, Woche oder Monat ermittelt hat. Wenn der Zeitaufwand im nicht reduzierten Haushalt wochenweise ermittelt wurde, so wird die Zeitbedarfstabelle ebenfalls in Form der Wochentabelle angewendet. Eine Überkreuzlösung wäre fehlerhaft. Ebenso wie zuvor, sind Kinderzuschläge aus Tabelle 4 im gleichen Umfang dem Zeitbedarf im reduzierten Haushalt hinzuzurechnen. Der Tod eines Elternteils reduziert nicht den Betreuungsbedarf von Kindern – im Gegenteil.

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