Rz. 598

BFH:[588]

Zitat

"Hat der Steuerpflichtige einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinen Haushalt aufgenommen, um ihn dort zu pflegen und zu versorgen, und erhält er dafür aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen Geldbeträge, so vollziehen sich diese Leistungen und die empfangenen Zahlungen im Regelfall im Rahmen der familiären Lebensgemeinschaft. Sie erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzungen des Erzielens von Einkünften im Sinne des § 2 EStG (a.A. Schmidt-Liebig, Information 1995, 481, 483; Zugmaier, Deutsches Steuerrecht 1995, 872, 873; Kanzler, Finanz-Rundschau 1996, 189; Lang in Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl. 1998, S. 264, 427). Für diese Beurteilung spricht, dass der Steuergesetzgeber durch das Jahressteuergesetz 1996 die – insoweit klarstellende – Regelung des § 3 Nr. 36 EStG eingeführt und sich dabei ausdrücklich auf das in diesem Rechtsstreit ergangene Urteil des FG berufen hat (BT-Drucks 13/1558, 152)."

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