Rz. 13
Auszugehen ist hierbei von den durchschnittlichen Einkommensverhältnissen in Deutschland, wie sie das Statistische Bundesamt jährlich feststellt.[24] Der Einkommensdurchschnitt liegt heute bei 2.300 EUR brutto in den alten Bundesländern und bei 2.000 EUR brutto in den neuen Bundesländern.[25]
Für die durchschnittlichen Vermögensverhältnisse in Deutschland gilt als Merkmal ein üblicher Hausrat als Maßstab und ein kleineres Sparguthaben für den Normalfall.[26]
Rz. 14
Bei minderjährigen Kindern sind die Vermögensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen.[27]
Rz. 15
Überdurchschnittliche Vermögensverhältnisse des Auftraggebers rechtfertigen eine Erhöhung der Gebühren. Umgekehrt sind unterdurchschnittliche Vermögensverhältnisse mindernd zu berücksichtigen. In Betracht kommt jedoch nur eine erhebliche Verschuldung.[28]
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