Rz. 74
Gemäß § 81 ZPO ermächtigt die Prozessvollmacht zu
▪ | allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, einschließlich derjenigen, die durch
|
Rz. 75
Nach dieser Norm ist von der Prozessvollmacht auch
▪ | die Bestellung eines Vertreters sowie |
▪ | eines Bevollmächtigten für eine höhere Instanz umfasst. |
Rz. 76
Mit der Prozessvollmacht darf der Rechtsanwalt auch
▪ | den Rechtsstreit durch einen Vergleich abschließen (Gebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 VV RVG) oder |
▪ | einen Verzicht erklären. |
Rz. 77
Schließlich berechtigt die Prozessvollmacht den Rechtsanwalt
▪ | zur Empfangnahme der von dem Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten. |
Rz. 78
Eine gerichtliche Vollmacht umfasst üblicherweise des Weiteren:
▪ | das Führen von Neben- und Folgeverfahren, insbesondere von Hinterlegungsverfahren, |
▪ | das Stellen von Insolvenzanträgen und die Vertretung in Insolvenzverfahren einschließlich der Befugnis, Forderungen anzumelden sowie eine Insolvenzquote in Empfang zu nehmen, |
▪ | die Abgabe und den Empfang einseitiger Willenserklärungen, |
▪ | Zustellungen und das Entgegennehmen von Zustellungen, |
▪ | die Einsichtnahme und Vervielfältigung von Akten und Dokumenten, |
▪ | das Befragen von Zeugen, Amtsträgern, Sachbearbeitern usw. und |
▪ | das Entgegennehmen von Zahlungen, Wertsachen und Urkunden. |
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