Rz. 1398

Wie der Anspruch auf Betreuungsunterhalt enthält § 1576 BGB keinen Einsatzzeitpunkt, sodass bei späterer Geltendmachung die "Unterhaltskette" nicht lückenlos vorhanden sein muss.[1449]

Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Scheidung wird im Rahmen der Billigkeitsprüfung ein Unterhaltsanspruch allerdings zu versagen sein.[1450] Der Grund besteht darin, dass mit zunehmendem zeitlichem Abstand das Vertrauen des Verpflichteten darauf wächst, nicht mehr auf Unterhalt in Anspruch genommen zu werden. Der Anspruchsgrund im Sinne des § 1576 BGB muss daher zumindest in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit den ehelichen Lebensverhältnissen stehen.[1451]

[1449] BGH FamRZ 2003, 1734, 1737.
[1450] OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 948; OLG Bamberg FamRZ 1997, 819; Wendl/Dose/Bömelburg, § 4 Rn 370.
[1451] OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 948; OLG Hamm FamRZ 1997, 230.

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