Rz. 2174
Beispiele für Sittenwidrigkeit:
▪ | Ausnutzung einer Zwangslage des Verzichtenden, z.B. bei Vermittlung von Ehefrauen aus den Entwicklungsländern;[2282] |
▪ | Abkaufen der Scheidungsbereitschaft durch den Verzicht;[2283] |
▪ | Ursächliche Verbindung von Sorgerecht und Unterhaltsverzicht;[2284] |
▪ | Zwangsläufige Überbürdung der Unterhaltslast auf Dritte, z.B. das Sozialamt;[2285] aber OLG Karlsruhe: "bei notariell vereinbartem beiderseitigen Unterhaltsverzicht für den Fall einer rechtskräftigen Scheidung, auch bei Notbedarf, kann eine Sittenwidrigkeit nicht schon dann angenommen werden, wenn sie eine Belastung des Sozialhilfeträgers zur Folge hat. Eine Sittenwidrigkeit kann jedoch angenommen werden, wenn sich die Parteien zum Zeitpunkt der notariellen Vereinbarung der Sozialhilfebedürftigkeit eine der beiden Parteien bewusst gewesen waren."[2286] |
▪ | Sonstige Einzelfälle, wenn die Vereinbarung nach dem Gesamtcharakter gegen die guten Sitten verstößt. Im Einzelfall sind dabei die Motive der Ehegatten und der Zeitpunkt der Vereinbarung zu berücksichtigen;[2287] zum Inhalt ehevertraglicher Abreden, die vor der Eheschließung mit einer Schwangeren getroffen werden und die Betreuungs- und Unterhaltssituation des gemeinsamen Kindes nach einer Scheidung berührt.[2288] |
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