Sehr geehrter Herr _________________________,
wir erlauben uns anzuzeigen, dass uns Ihre Ehefrau mit ihrer Vertretung beauftragt hat. Unsere Mandantin hat uns mitgeteilt, dass es seit längerer Zeit erhebliche Probleme in Ihrer Ehe gibt, weshalb sich unsere Mandantin entschlossen hat, ab sofort von Ihnen getrennt zu leben. Unsere Mandantin wird in Kürze aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Sie ist derzeit mit der Wohnungssuche befasst.
Wir sind beauftragt, den Unterhaltsanspruch unserer Mandantin für die Zeit der Trennung gegen Sie geltend zu machen. Wie Sie wissen, verfügt unsere Mandantin weder über eigenes Einkommen, noch über Vermögen. Unsere Mandantin ist auch jedenfalls derzeit noch nicht verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Eine derartige Verpflichtung ergibt sich erst, wenn seit der Trennung ein Jahr vergangen ist.
Die Höhe des Unterhaltsanspruches unserer Mandantin hängt von Ihrem Einkommen ab. Wir fordern Sie deshalb hiermit auf, Auskunft über Ihr gesamtes Einkommen in der Zeit von _________________________ bis _________________________ [beim Angestellten die letzten 12 Kalendermonate vor der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs, beim Selbstständigen die letzten drei abgeschlossenen Jahre] zu erteilen. Sie sind ebenfalls verpflichtet, Ihr Einkommen zu belegen, und zwar hinsichtlich Ihrer Erwerbseinkünfte durch Vorlage sämtlicher Verdienstabrechnungen, die Sie in der genannten Zeit erhalten haben [beim Selbstständigen durch Vorlage der vollständigen Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen, der vollständigen Einkommenssteuererklärungen sowie der Einkommenssteuerbescheide für die letzten drei Jahre]. Auch Steuererstattungen stellen Einkommen dar, so dass Sie eine im genannten Zeitraum erfolgte Steuererstattung anzugeben und durch Vorlage des Steuerbescheides zu belegen haben. Soweit Sie Einkünfte aus Vermögen erzielen (z.B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw.), müssen diese für den Zeitraum des letzten Kalenderjahres angegeben und belegt werden.
Wenn Sie Belastungen berücksichtigt wissen wollen, müssen auch diese von Ihnen aufgeführt und mit Belegen nachgewiesen werden.
Nach unseren Informationen verfügen Sie über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von ca. _________________________. Der sich hieraus ergebende Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ermittelt sich wie folgt: _________________________
Zum Zwecke der Inverzugsetzung haben wir Sie aufzufordern, vorläufig diesen Betrag und zwar für diesen Monat sofort und ab dem Folgemonat jeweils monatlich im Voraus zu bezahlen. Eine Neuberechnung des Unterhaltsanspruchs bleibt selbstverständlich für den Fall vorbehalten, dass die von Ihnen zu erteilende Auskunft ein anderes Einkommen als von uns zugrunde gelegt, ergibt. Rein vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass Sie sich mit dem aus Ihrer Auskunft ergebenden Unterhaltsanspruch auch bereits ab Anfang dieses Monats in Verzug befinden.
Nachdem Sie zur Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet sind, gehen wir ...