Rz. 837

Ist einem getrenntlebenden Ehegatten ausnahmsweise nicht zumutbar, seine Erwerbstätigkeit aufrecht zu erhalten, kann auch darüber eine Vereinbarung geschlossen werden. Das Interesse des nicht erwerbstätigen Ehegatten liegt darin, eine Sicherheit über die Dauer der eingetretenen Situation zu erlangen. Das Interesse des Unterhaltsverpflichteten kann in einer zeitlichen Begrenzung der gegebenen Situation liegen.

Eine Vereinbarung ist wie folgt denkbar:

Muster 3.60: Vereinbarung über Aufgabe der Erwerbstätigkeit

 

Muster 3.60: Vereinbarung über Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Unterhaltsvereinbarung

über

Trennungsunterhalt und befristete Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Zwischen

Herrn _________________________

und

Frau _________________________

1. Wir haben am _________________________, in _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Wir leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Aus unserer Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen, _________________________, geb. am _________________________ sowie _________________________, geb. am _________________________. Wir waren beide vor unserer Trennung durchgehend erwerbstätig, und zwar jeweils halbschichtig. Wir haben die Betreuung der Kinder geteilt. Nach räumlicher Trennung ist dies nicht mehr möglich. Ich, Herr _________________________, habe deshalb eine vollschichtige Tätigkeit aufgenommen, ich, Frau _________________________, habe meine Berufstätigkeit aufgegeben, um mich der Betreuung der Kinder zu widmen.

2. Herr _________________________ verpflichtet sich, ab _________________________ an Frau _________________________ einen monatlich, jeweils bis zum 3. eines jeden Monats fälligen Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen.

3. Bei dieser Vereinbarung gehen die Beteiligten von einem Erwerbseinkommen von Herrn _________________________ in Höhe von netto monatlich _________________________ EUR aus.

4. Wir befristen den Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt zunächst bis zum _________________________, da unsere jüngste Tochter sodann 3 Jahre alt geworden ist und ab diesem Zeitpunkt den Kindergarten _________________________ in _________________________ besuchen wird. Zum gleichen Zeitpunkt wird Frau _________________________ ihre halbschichtige Arbeitstätigkeit wieder aufnehmen. Nach Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit von Frau _________________________ werden wir eine Neuberechnung des Trennungsunterhaltsanspruchs für die Zeit bis zur Rechtskraft der von uns zu gegebener Zeit durchzuführenden Scheidung vornehmen.

_________________________

(Unterschriften der Beteiligten)

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