Dr. iur. Klaus-Peter Horndasch
Rz. 604
Beträge für Altersvorsorge zu verlangen und gesondert gerichtlich geltend zu machen, kann vor allem in denjenigen Fällen wichtig und sinnvoll sein, in denen mit einem "Rosenkrieg" der Eheleute zu rechnen ist oder aber aus Gründen beispielsweise notwendiger Einholung eines oder mehrerer Sachverständigengutachten mit langer Dauer des Scheidungsverfahrens gerechnet werden muss.
Ist das Scheidungsverfahren rechtshängig, so ist das Datum des Beginns des Vorsorgeanspruchs auf den 1. des Monats der Zustellung des Scheidungsantrags zu setzen.
Im Rahmen eines ggf. dann erst eingereichten – isolierten – Trennungsunterhaltsantrags kann beides miteinander verbunden werden, auch wenn verschiedene Daten zum Anspruch auf Trennungsunterhalt und Vorsorgeunterhalt vorhanden sind.
Rz. 605
Muster 3.41: Antrag auf Trennungsunterhalt und Altersvorsorge
Muster 3.41: Antrag auf Trennungsunterhalt und Altersvorsorge
Es wird beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten,
an die Antragstellerin
1. |
ab dem _________________________ (1. des Monats der Zustellung des Scheidungsantrags) jeweils bis zum 1. eines jeden Monats Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR sowie _________________________ EUR Altersvorsorgeunterhalt, insgesamt _________________________ EUR zu zahlen; |
2. |
rückständigen Trennungsunterhalt für die Zeit vom _________________________ bis zum _________________________ (Ende des Vormonats zu Zif. 1) in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen. |
Ist das Trennungsunterhaltsverfahren bereits abgeschlossen, kann ein Abänderungsantrag folgenden Inhalts gestellt werden.
Rz. 606
Muster 3.42: Abänderungsantrag Trennungsunterhalt für Altersvorsorge
Muster 3.42: Abänderungsantrag Trennungsunterhalt für Altersvorsorge
Es wird beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten,
an die Antragstellerin
in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – in _________________________ ab dem _________________________. (1. des Monats der Zustellung des Scheidungsantrags) jeweils bis zum 1. eines jeden Monats Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR sowie _________________________ EUR Altersvorsorgeunterhalt, insgesamt _________________________ EUR zu zahlen.
Die Abänderung ist notwendig, weil sich mit dem Verlangen nach Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt der Elementarbetrag für Trennungsunterhalt verändert. Daher ist nicht die Nachforderung, sondern das Abänderungsverfahren erforderlich.