Verhandelt am _________________________
Zu _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________
_________________________ erscheinen
1. Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
2. Frau _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
ausgewiesen durch _________________________.
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer
Scheidungsfolgenvereinbarung
und erklärten vorab:
§ 1 Ausgangslage
Wir haben am _________________________ die Ehe miteinander geschlossen. Wir leben seit dem _________________________ voneinander getrennt. Aus unserer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, _________________________, geb. am _________________________ mithin sieben Jahre alt sowie _________________________ geb. am _________________________, mithin fünf Jahre alt. Die Kinder werden von mir, der Kindesmutter betreut, vormittags in Fremdbetreuung in der sog. verlässlichen Grundschule bzw. dem Kindergarten.
Ich, die Ersch. zu 2., habe mit Vollendung des dritten Lebensjahres unseres jüngsten Kindes meine Erwerbstätigkeit halbtags wieder aufgenommen.
§ 2 Kindesunterhalt
Für die Zeit, in der sich die Kinder in der Obhut der Ehefrau befinden, verpflichtet sich der Ersch. zu 1., Kindesunterhalt wie folgt monatlich bis zum 1. Werktag eines Monats zu leisten: (Alternativ: Kindesunterhalt in Höhe von _________________________ % des jeweiligen Mindestbetrags der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle gemäß § 1612a BGB monatlich bis zum 1. Werktag eines jeden Monats zu leisten)
a. (Name des Kindes) geb. am _________________________, _________________________ EUR
b. _________________________
§ 3 Nachehelicher Unterhalt
1. |
Der Ersch. zu 1. verpflichtet sich, an die Ersch. zu 2. ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen, jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus fälligen nachehelichen Unterhalt in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen. |
2. |
Bei dieser Vereinbarung gehen die Beteiligten von einem anrechenbaren Erwerbseinkommen von Herrn _________________________ in Höhe von netto monatlich _________________________ EUR sowie von Frau _________________________ im Rahmen einer Halbtagstätigkeit in Höhe von netto monatlich _________________________ EUR aus. |
§ 4 Vereinbarung Erwerbstätigkeit und Betreuung
1. |
Wir vereinbaren, dass ich, die Ersch. zu 2. meine Erwerbstätigkeit zum 1. Januar des nächsten Jahres auf 30 Stunden ausweite, da sich die Kinder sodann werktäglich bis 16 Uhr in Hortbetreuung befinden werden. |
2. |
Wir werden, sobald dies möglich sein wird, auf der Grundlage der Einkünfte ab dem 1.1._________________________ eine Vereinbarung über die Höhe des Unterhaltsbetrages treffen. |
§ 5 Vollstreckungsunterwerfung
Wegen der in §§ 2 und 3 der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen zur Zahlung von Kindesunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterwerfe ich, der Ersch. zu 1., mich der
sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde in mein Vermögen.
Die Ersch. zu 2. ist berechtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. zu 1. Eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit oder sonstiger die Vollstreckung begründender Tatsachen bedarf.
§ 6 Hinweise, Durchführung
Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Unterhaltsvereinbarung abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Beide Erschienenen sind sich der Tragweite der getroffenen Vereinbarungen bewusst und wünschen gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.
_________________________ (ggf. weitere abschließende Hinweise/Durchführung) ___________________...