Rz. 10
Muster 3.2: Konzernversetzungsklausel
Muster 3.2: Konzernversetzungsklausel
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe auch bei einer anderen Gesellschaft des Konzerns entsprechend seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen.[11]
Alternative:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten vorübergehend auch bei einer anderen Gesellschaft des Konzerns zu erbringen. Eine solche Abordnung hat auf die Vergütung keinen Einfluss.[12]
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