Rz. 56

Jedenfalls solange das Schicksal abstrakter, pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalte nicht abschließend geklärt und unklar ist, welche weiteren, konkreten Transparenzanforderungen die Rechtsprechung hier anlegt, könnte man als zusätzliche Absicherung auch einen konkreten Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbaren, der sich auf eine einzelne, ganz bestimmte Leistung und nicht allgemein auf eine Vielzahl verschiedener Leistungen bezieht. Dabei sind zumindest vorsorglich auch die oben genannten Anforderungen zu beachten. Ob und wann eine solche Regelung einer AGB-Kontrolle standhält, ist nicht gesichert, insbesondere, da sie das künftige Erklärungsverhalten des Arbeitgebers beeinflussen soll.[111] Eine Regelung könnte wie folgt lauten:

 

Rz. 57

Muster 3.8: Konkreter Freiwilligkeitsvorbehalt

 

Muster 3.8: Konkreter Freiwilligkeitsvorbehalt

Sehr geehrte[r] Frau/Herr _________________________,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir uns – vorbehaltlich des Zustandekommens der vorliegenden Vereinbarung – dazu entschieden haben, Sie im Jahr _________________________ zusätzlich zu Ihrer Grundvergütung nach § _________________________ Ihres Anstellungsvertrages vom _________________________ einmalig mit einem Weihnachtsgeld in Höhe von _________________________ zu bedenken. Mit Ihrer Unterschrift unter diesem Schreiben erkennen Sie an, dass es sich bei dieser Sonderzahlung um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt und selbst nach eventuell wiederholter, vorbehaltloser Gewährung kein Anspruch auf die Fortsetzung der Leistungsgewährung besteht. Wir behalten uns auch künftig die Entscheidung über eine etwaige solche Sonderzahlung und ihre Höhe vor. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen im neuen Jahr und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Datum, Unterschrift Arbeitgebervertreter, Unterschrift Arbeitnehmer)

[111] Vgl. Mestwerdt, ArbRAktuell 2012, 547.

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