Rz. 109
Muster 3.17: Öffnung für Betriebsvereinbarungen
Muster 3.17: Öffnung für Betriebsvereinbarungen
Auf das Arbeitsverhältnis finden derzeit keine Betriebsvereinbarungen Anwendung. Die Parteien sind sich darüber einig, dass gegebenenfalls zukünftig auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findende Betriebsvereinbarungen den Regelungen in diesem Vertrag auch dann diese ablösend vorgehen, wenn die Regelungen der Betriebsvereinbarungen für den Arbeitnehmer ungünstiger als die vertraglichen Regelungen sein sollten.
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