Rz. 278

Bei jedem Hausratschaden ist zu prüfen:

I. Allgemein

 

Rz. 279

Besteht eine Hausratversicherung? Wenn ja, welche Fassung der VHB liegen ihr zugrunde?
Sind ergänzende Klauseln vereinbart?
Liegt der Schadenzeitpunkt innerhalb der Vertragszeit?
Wenn ja: War die Erstprämie bereits bezahlt (sonst ggf. Leistungsfreiheit nach B § 4 Ziff. 3 VHB 2010)?
Oder war der Versicherungsvertrag im Schadenzeitpunkt etwa wegen Zahlungsverzugs mit einer Folgeprämie gekündigt (dann ggf. Leistungsfreiheit nach B § 5 Ziff. 3 u. 4 VHB 2010)?
Greift ein genereller Risikoausschluss (A § 1 Ziff. 2 u. B § 16 VHB 2010)?

II. Spezifisch

 

Rz. 280

Ist Hausrat oder eine mitversicherte Sache (A § 6 VHB 2010) betroffen?
Ist der Deckungsumfang durch gesonderte Klauseln erweitert oder eingeschränkt?

Beruht der Schaden auf einer versicherten Gefahr (A § 1 VHB 2010)? Ist der Schaden eingetreten durch

Brand, Blitzschlag, Explosion (A § 2 VHB 2010)
Einbruchdiebstahl, Raub (A § 3 VHB 2010)
Vandalismus (A § 3 VHB 2010)
Leitungswasser (A § 4 VHB 2010) oder
Sturm, Hagel (A § 5 VHB 2010)?
Ist der Schaden an einem versicherten Ort eingetreten?
Schaden in der Wohnung (A § 6 Ziff. 3 VHB 2010)?
Wohnungswechsel (A § 11 VHB 2010)?
Besteht eingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung (§ 7 VHB 2010)?
Mitversicherte Kosten (A § 8 VHB 2010)?
Greift ein gefahrspezifischer Risikoausschluss (A §§ 2–5 VHB 2010)?
Sind die vertragsspezifischen Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften beachtet (A §§ 16, 17 VHB 2010)?
Höhe und Berechnung der Entschädigung?
Wiederbeschaffungswert, Unterversicherung (A § 12 VHB 2010)?
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und Bargeld (A § 13 VHB 2010)?

III. Klage

 

Rz. 281

Gerichtsstand
Wohnsitzgericht des Versicherungsnehmers (§ 215 VVG)?
Niederlassung des Versicherers?
Allgemeiner Gerichtsstand des Versicherers?
Liegt offene Mitversicherung vor (Klausel, sofern vereinbart, wegen der Höhe der einzuklagenden Forderung beachten)?

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