Rz. 43

Als nicht mehr sanktionswürdig und damit folgenlos (im Fahreignungsregister demnach gar nicht mehr eingetragen) sind die folgenden Verstöße aufzuzählen:

Verstöße bei Veranstaltungen, Bauarbeiten an der Straße;
Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Anhebung auf 120/570EUR);
Verstöße gegen die Ferienreise-Verordnung (Anhebung auf 60/150EUR);
Verstöße in einer Umweltzone (Anhebung auf 80EUR);
Kennzeichenmissbrauch (teilweise Anhebung);
Verstöße gegen eine Fahrtenbuchauflage (Anhebung auf 100EUR);
Verstöße gegen die Prüfpflicht von Geschwindigkeitsbegrenzern;
Verstöße gegen die Feststellungspflichten bzgl. Achs-/Anhängelast/Gesamtgewicht;
Gebrauch unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger.

Diese Verstöße werden nicht mehr als verkehrssicherheitsrelevant qualifiziert.

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