Rz. 43
Als nicht mehr sanktionswürdig und damit folgenlos (im Fahreignungsregister demnach gar nicht mehr eingetragen) sind die folgenden Verstöße aufzuzählen:
▪ | Verstöße bei Veranstaltungen, Bauarbeiten an der Straße; |
▪ | Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Anhebung auf 120/570EUR); |
▪ | Verstöße gegen die Ferienreise-Verordnung (Anhebung auf 60/150EUR); |
▪ | Verstöße in einer Umweltzone (Anhebung auf 80EUR); |
▪ | Kennzeichenmissbrauch (teilweise Anhebung); |
▪ | Verstöße gegen eine Fahrtenbuchauflage (Anhebung auf 100EUR); |
▪ | Verstöße gegen die Prüfpflicht von Geschwindigkeitsbegrenzern; |
▪ | Verstöße gegen die Feststellungspflichten bzgl. Achs-/Anhängelast/Gesamtgewicht; |
▪ | Gebrauch unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger. |
Diese Verstöße werden nicht mehr als verkehrssicherheitsrelevant qualifiziert.
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