Rz. 328
Zu den Angemessenheitskriterien gehört auch die Grundstücksfläche, die im Regelfall[572] mit folgenden Werten als angemessen angesehen wird:
▪ | bei einem Reihenhaus bis zu 250 qm |
▪ | bei einer Doppelhaushälfte/Reihenendhaus bis zu 350 qm |
▪ | bei einem freistehenden Haus bis zu 500 qm. |
Auch hier sind die Flächenangaben nicht "in Stein gemeißelt", sondern es entscheidet die Gesamtbeurteilung aller genannten Kriterien.[573]
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