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Einen wesentlichen Aspekt der Unternehmensnachfolgeplanung bildet stets auch die Frage, ob bzw. auf welche Weise der abgebende Unternehmer und seine Familie für die Zukunft wirtschaftlich abgesichert sind. Auch wenn dieses Thema bei Übergabe großer Unternehmen mitunter deplatziert erscheinen mag, ist es beim Gros der anstehenden Unternehmensnachfolgen von essentieller Bedeutung.[6] Denn stets sollte die Zielsetzung darin bestehen, dass die Gestaltung für den Unternehmer "sicher" ist, er "liquide" bleibt und dass er bzw. sein Partner zeitlebens "versorgt" sind. Dieser Grundsatz "sicher – liquide – versorgt" bildet quasi den Imperativ aller weiterführenden Überlegungen.[7] Vor diesem Hintergrund muss unbedingt ermittelt werden, welche Einkunftsquellen (außer dem Unternehmen) der Unternehmer und sein Ehepartner haben, wie sicher diese sind und ob die aus ihnen fließenden Einnahmen zur Bestreitung der Kosten des gewünschten Lebensstils ausreichen. Eine professionelle Finanzplanung kann sich in diesem Bereich als äußerst hilfreich erweisen (vgl. hierzu § 20). Hierbei sind auch solche Einkunftsquellen zu berücksichtigen, die sich ggf. erst zukünftig eröffnen, z.B. Renten, Pensionen oder Versicherungsleistungen. Ebenfalls sollte in diesem Zusammenhang analysiert werden, ob bzw. in welchem Umfang die Erzielung bestimmter Einnahmen von eigenen Leistungen des Unternehmers (und wenn sie auch nur in der Verwaltung vermieteter Immobilien bestehen mag) abhängen. Denn erfahrungsgemäß lässt mit zunehmendem Alter die persönliche Leistungsfähigkeit nach, anfallende Arbeiten bzw. Verwaltungsaufgaben werden zunehmend lästig und sollten schlussendlich delegiert werden. Die hiermit verbundenen Kosten sind daher in die Überlegungen einzubeziehen.

[6] Vgl. auch Scherer/Scherer, MAH Erbrecht, § 1 Rn 15.
[7] Vgl. hierzu auch Tanck/Krug/Süß/Tanck, Anwaltformulare Testamente, § 1 Rn 12.

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