Rz. 363

Ist der Sachverständige mit seinen Formulierungen sachlich geblieben? Hat er wertfreie Äußerungen in allgemein verständlich deutscher Sprache verfasst, die nicht alltäglichen Begrifflichkeiten wie z.B. Liegenschaftszinssatz, Vervielfältiger, besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, Markanpassungsfaktoren etc. hinreichend, auch für den Laien, verständlich beschrieben?

 

Rz. 364

Das Gutachten muss in Gänze für den Fachmann nachzuvollziehen sein. Weder die gesetzlichen Grundlagen noch die Literaturangaben, die er für die Erstellung der Wertermittlung herangezogen hat, dürfen fehlen. Bei der Verwendung des Marktanpassungsfaktors und eines möglicherweise verwendeten Korrekturglieds ist es unerlässlich, die Ableitung darzulegen. Vom Sachverständigen sind die im Gutachten angesetzten Mieten im Ertragswertverfahren hinreichend zu erläutern. Gleiches gilt bei der Verwendung des Liegenschaftszinssatzes unter Berücksichtigung der angesetzten, verbleibenden Restnutzungsdauer (Lebensdauer) des Bewertungsobjekts.

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