Rz. 66

Der Nachlasspfleger hat Bargeld des Erblassers zu ermitteln, sicherzustellen und auf ein Nachlassgirokonto einzuzahlen. Bei Beträgen über 15.000 EUR (auch in Form von "Smurfing", d.h. einzelne Einzahlungen, die 15.000 EUR ergeben) bzw. ausländischer Währung im Gegenwert von 2.500 EUR muss sich der Einzahler nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWG bzw. § 25k Abs. 3 KWG beim Kassierer identifizieren, wenn die Einzahlung außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung erfolgt. Die Einzahlung auf ein vom Nachlasspfleger bereits eingerichtetes Nachlassgirokonto ist mithin unproblematisch, da sich dieser bereits bei Kontoeröffnung nach § 154 AO legitimiert hat und damit gemäß § 4 Abs. 2 GWG eine neuerliche Identifizierung unterbleiben kann. Das Halten einer Barkasse empfiehlt sich nicht.[84]

 

Rz. 67

Der Umtausch von DM-Banknoten und -Münzen ist bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank gebührenfrei – ohne betragliche oder zeitliche Begrenzung – möglich.[85]

Beschädigte Euro/DM-Noten oder -Münzen werden von der Deutschen Bundesbank auf Antrag erstattet.

 

Rz. 68

Gültige ausländische Banknoten können bei Kreditinstituten und Wechselstuben[86] sowie nicht mehr umlauffähige Banknoten bei den jeweiligen Zentralbanken innerhalb der dafür geltenden Fristen getauscht werden.[87] Hier ist allerdings vom Nachlasspfleger vorab zu prüfen, ob sich der zeitliche Aufwand rechnet.

 

Rz. 69

Bargeld kann z.B. in der Wohnung/Immobilie oder in der Geldbörse im Krankenhaus gefunden werden. Häufig hat auch die Polizei oder das Ordnungsamt Bargeld sichergestellt, so dass sich eine Nachfrage dort lohnen kann.

 

Rz. 70

Immer findet man als Nachlasspfleger in der Wohnung/Immobilie des Erblassers größere Summen Bargeld. Manchmal hat man auch die Vermutung, dass größere Summen vorhanden sein müssen, insbesondere wenn der Erblasser selbst kurz vor seinem Tod noch erhebliche Beträge von seinem Konto abgehoben hat. Die Geldverstecke des Erblassers finden sich dann an den kuriosesten Orten, z.B. im Kissenbezug, unter der Matratze, im Wäscheschrank, im Tiefkühlfach oder umhüllt von einem Plastikbeutel im Spülkasten, in Hohlräumen hinter Bildern, Wandverkleidungen und Möbeln, zwischen Büchern und in CD-/DVD-Hüllen, Blumenvasen, auf dem Dachboden oder im Keller in Kartons. Bestehen entsprechende Anhaltspunkte, muss der Nachlasspfleger intensiv suchen. Er kann auch überlegen, einen sogenannten "Geldsuchhund" einzusetzen, wie sie beim Zoll zum Auffinden von Schwarzgeld an den deutschen Grenzen und Flughäfen schon seit einiger Zeit im Dienst sind.[88]

[84] Zimmermann, Nachlasspflegschaft, Rn 334.
[85] Vgl. www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Aufgaben/Bargeld/umtausch_von_dem_in_euro.html.
[86] Z.B. www.reisebank.de.
[87] www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Bargeld/Auslaendische_Banknoten-und_Muenzen/auslaendische_banknoten_und_muenzen.html.
[88] Vgl. www.geldsuchhund.de.

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