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Die Patientenverfügung ist nach diesseitiger Ansicht immer ein umfangreicheres Textdokument, auch wenn sich in der Praxis eine Tendenz zu einer Patientenverfügung auf einer DIN A-4 Seite herauszukristallisieren scheint.[124] Im Falle der langen Version bleibt in der Praxis jedenfalls nicht immer genügend Zeit, um sich erst einmal einen solchen ausführlichen Text "durchlesen" zu können. Deshalb empfiehlt sich bei der Langversion ein grafisch gestaltetes Deckblatt, das auf den ersten Blick Auskunft darüber gibt, um wen es sich handelt, wer zu informieren ist, für welche Behandlungssituation der Patient welche Entscheidung getroffen hat und auf welcher Seite der Patientenverfügung man dazu etwas findet.

[124] Z.B. Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler, Patientenverfügung, Rn 242.

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