Rz. 353
Muster 3.14: Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei eingelegtem Rechtsmittel/Einspruch (§ 719 Abs. 1 ZPO)
An das
_________________________gericht
in _________________________
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
In vorbezeichneter Angelegenheit bestelle ich mich laut anliegender Vollmacht für den Beklagten und beantrage:
1. | Die Zwangsvollstreckung aus dem _________________________ [Titelbezeichnung] des _________________________gerichts _________________________ vom _________________________, Az: _________________________, wird ohne [ggf. gegen] Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt. |
2. | Dem Beklagten wird für das Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. |
Gründe:
Durch _________________________ [Titelbezeichnung] des _________________________gerichts vom _________________________ wurde der Beklagte dazu verpflichtet, an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen. [Ggf.: Der Titel ist gegen Sicherheitsleistung von _________________________ EUR zugunsten des/der Kläger/in vorläufig vollstreckbar.]
Beweis: Vorlage des _________________________ [Titels] in Kopie |
Der Kläger betreibt die Zwangsvollstreckung aus dem vorbezeichneten Titel. So hat der Gerichtsvollzieher am _________________________ folgende Gegenstände gepfändet: _________________________ [genaue Auflistung]
Die Verwertung dieser Gegenstände würde dem Schuldner [Beklagten] einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, weil _________________________
Der Beklagte hat gegen _________________________ [Titelbezeichnung] frist- und formgerecht Rechtsmittel/Einspruch eingelegt.
Beweis: Rechtsmittel-/Einspruchsschriftsatz vom _________________________ nebst Anlagen [alternativ: Beiziehung der Akte _________________________ ] |
Zur Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird Bezug genommen auf die anliegende Erklärung vom _________________________. Hieraus ist ersichtlich, dass der Beklagte zur Zahlung der Kosten nicht in der Lage ist, sodass der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung begründet ist (§§ 719 Abs. 1, 707 Abs. 1 S. 2 ZPO).
Rechtsanwalt
Anlagen: _________________________
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