An das
Arbeitsgericht
_________________________
(Ort), (Datum)
Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
auf Beschäftigung
des _________________________
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________
gegen
_________________________ GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________,
– Antragsgegnerin –
Namens und im Auftrag des Antragstellers leiten wir ein einstweiliges Verfügungsverfahren ein und beantragen,
1. |
die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung – wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – zu verurteilen, den Antragsteller zu den arbeitsvertraglichen Arbeitsbedingungen als leitender Oberarzt der Inneren Medizin im Krankenhaus in _________________________ weiterzubeschäftigen. |
2. |
hilfsweise aufgrund mündlicher Verhandlung unter Abkürzung der Ladungs- und Einlassungsfristen die beantragte einstweilige Verfügung zu erlassen. |
Begründung
I. Sachverhalt
Der am _________________________ geborene Antragsteller ist seit dem _________________________ als leitender Oberarzt der Inneren Medizin in dem von der Antragsgegnerin betriebenen Krankenhaus in _________________________ auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom _________________________, den wir in Ablichtung als
Anlage Ast 1
überreichen, beschäftigt. Er bezieht ein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt in Höhe von _________________________. Als leitender Oberarzt verfügt er nicht über eine Berechtigung, selbstständig Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen.
Mit Schreiben vom _________________________, beigefügt in Ablichtung als
Anlage Ast 2,
forderte die Antragsgegnerin den Antragsteller auf, zu dem Verdacht der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung in mehreren Fällen Stellung zu nehmen. Dieser Aufforderung ist der Antragsteller unmittelbar nachgekommen und hat mit Schreiben vom _________________________, das wir in Ablichtung als
Anlage Ast 3
überreichen, im Einzelnen dargelegt, warum die von der Antragsgegnerin erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage entbehren und der Antragsteller sich keinerlei Fehlverhalten oder Sorgfaltspflichtverletzungen vorwerfen zu lassen hat.
Unmittelbar nach Erhalt dieses Schreibens und ohne dieses überhaupt gelesen zu haben, forderte die Antragsgegnerin den Antragsteller auf, sein Büro zu räumen, die Schlüssel für das Krankenhaus abzugeben und stellte ihn von der Verpflichtung zur Erbringung seiner Dienste frei. Außerdem übergab sie dem Antragsteller die in Ablichtung als
Anlage Ast 4
überreichte ordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zum _________________________. Mit Schriftsatz vom heutigen Tage hat der Antragsteller gegen diese Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht _________________________ erhoben; das Kündigungsschutzverfahren wird unter dem Aktenzeichen _________________________ geführt.
In dem Krankenhaus der Antragsgegnerin in _________________________ ist ein Betriebsrat gebildet. Dieser ist vor Ausspruch der Kündigung nicht angehört worden.
Die Antragsgegnerin hatte den Antragsteller bereits in den vergangenen Jahren mehrmals mit völlig unbegründeten Vorwürfen konfrontiert und diese zum Anlass von insgesamt drei Kündigungen genommen. Gegen sämtliche Kündigungen hat der Antragsteller Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. In allen drei Fällen wurde seiner Kündigungsschutzklage stattgegeben.
Insofern wird bereits seit mehreren Jahren mit allen Mitteln versucht, den Antragsteller "loszuwerden". Alle von der Antragsgegnerin erhobenen Vorwürfe waren jedoch völlig unbegründet und die Antragsgegnerin musste den Antragsteller weiterbeschäftigen. Offensichtlich hat die Antragsgegnerin nunmehr erneut den Versuch unternommen, mit unhaltbaren Vorwürfen den Antragsteller aus dem Krankenhaus zu entfernen.
Die vorstehenden tatsächlichen Angaben werden glaubhaft gemacht durch die als
Anlage Ast 5
beigefügte eidesstattliche Versicherung des Antragstellers sowie die als
Anlage Ast 6
beigefügte eidesstattliche Versicherung des Betriebsratsvorsitzenden, Herrn _________________________.
II. Rechtsausführungen
Der Antrag auf Beschäftigung ist begründet. Es liegt sowohl ein Verfügungsanspruch als auch ein Verfügungsgrund vor.
1. Verfügungsanspruch
Der Antragsteller hat einen Beschäftigungsanspruch bis zur rechtlichen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Die Antragsgegnerin war trotz der Kündigung nicht befugt, den Antragsteller einseitig freizustellen.
Die im Arbeitsvertrag unter Ziffer _________________________ formularmäßig vereinbarte Freistellungsklausel ist unwirksam. Denn sie verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB. Es ist allgemein anerkannt, dass der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, fortbesteht. Klauseln, die den Arbeitgeber ohne weitere Voraussetzungen zur Suspendierung des Arbeitnehmers nach Ausspruch einer ...