Rz. 541

Muster 3.43: Nichtzulassungsbeschwerde

 

Muster 3.43: Nichtzulassungsbeschwerde

An das

Bundesarbeitsgericht

Hugo-Preuß-Platz 1

99084 Erfurt

In dem Beschlussverfahren

des Betriebsrats der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________

– Antragsteller/Beteiligter zu 1., Beschwerdeführer und Nichtzulassungs-Beschwerdeführer –

Verfahrensbevollmächtigter: RA _________________________

gegen

die Fa. _________________________, vertreten durch _________________________

– Antragsgegnerin/Beteiligte zu 2., Beschwerdegegnerin/Nichtzulassungs-Beschwerdegegnerin –

Verfahrensbevollmächtigter erster und zweiter Instanz: RA _________________________

lege ich namens des Antragstellers und Nichtzulassungs-Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts _________________________ vom _________________________, zugestellt am _________________________, Az.: _________________________,

Nichtzulassungsbeschwerde

ein. Eine Abschrift des angegriffenen Beschlusses des Landesarbeitsgerichts ist beigefügt. Daraus ergibt sich, dass das Landesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss nicht zugelassen hat.

Es wird daher beantragt:

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts _________________________ vom _________________________ – Az.: _________________________ wird zugelassen.

Begründung:

I. Die Beteiligten streiten über _________________________

(Darstellung des Streitstands erster und zweiter Instanz)

II. Das Landesarbeitsgericht hat _________________________

(Wiedergabe der tragenden Gründe des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts)

III. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil _________________________

(Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage und deren Entscheidungserheblichkeit und/oder Darlegung, dass das Landesarbeitsgericht von einer divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist und dass die Divergenz entscheidungserheblich ist und/oder Darlegung eines absoluten Revisionsgrundes nach § 547 Nr. 1–5 ZPO und/oder Darlegung einer Gehörsverletzung sowie deren Entscheidungserheblichkeit)

(Unterschrift)

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