An das Arbeitsgericht _________________________
_________________________
Klage
des _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: RA _________________________
gegen
die _________________________
– Beklagte –
wegen Kündigungsschutz
Es wird Klage mit den Anträgen erhoben:
1. |
Festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom _________________________ nicht aufgelöst worden ist/werden wird; |
2. |
Festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern über den _________________________ (Ablauf der Kündigungsfrist) hinaus fortbesteht. |
Begründung:
Der am _________________________ geborene, _________________________ (Familienstand) und _________________________ Kindern unterhaltspflichtige Kläger trat am _________________________ in die Dienste der Beklagten.
Beweis: Arbeitsvertrag vom _________________________ (Anlage 1)
Er arbeitete zuletzt als _________________________ (Tätigkeitsbezeichnung) und erzielte eine durchschnittliche Bruttomonatsvergütung in Höhe von _________________________ EUR.
Beweis: Gehaltsabrechnung für _________________________ (Anlage 2)
Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit.
Mit Schreiben vom _________________________, dem Kläger am _________________________ zugegangen, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum _________________________.
Beweis: Kündigungsschreiben vom _________________________ (Anlage 3)
Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt. Soweit die Beklagte die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt, kann der Kläger zur sozialen Auswahl nicht vortragen, weil er über die erforderlichen Kenntnisse nicht verfügt. Die Beklagte wird daher aufgefordert, die sozialen Daten der Mitarbeiter vorzutragen, die sie in die soziale Auswahl einbezogen hat.
Der Kläger bestreitet mit Nichtwissen, dass die Beklagte den bei ihr gewählten Betriebsrat zur Kündigung ordnungsgemäß angehört hat. (Ggf.: Der Kläger hat nach Zugang der Kündigung vergeblich versucht, vom Betriebsrat Informationen über eine etwaige Anhörung zu erhalten.)
Der Klageantrag zu 2) beinhaltet eine selbstständige allgemeine Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Dem Kläger sind zwar derzeit keine anderen Beendigungstatbestände außer der mit dem Klagantrag zu 1) angegriffenen Kündigung vom _________________________ bekannt. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sich die Beklagte im Laufe des Verfahrens auf weitere Kündigungen bzw. andere Beendigungstatbestände beruft. _________________________ (Grund für die Annahme).
Schließlich wird gerügt, dass die Beklagte die arbeitsvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Nach dem Vertrag kann das Arbeitsverhältnis nur mit einer Frist von _________________________ gekündigt werden. Die Kündigung könnte daher frühestens zum _________________________ wirksam werden.
(Unterschrift)