Rz. 480
Die Übereinstimmung des Einigungsstellenspruchs mit geltendem Recht ist gerichtlich voll überprüfbar.[1090] Die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs kann aus falschen tatsächlichen Feststellungen der Einigungsstelle oder aus fehlerhaften rechtlichen Würdigungen folgen. Lediglich bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe steht der Einigungsstelle nach umstrittener Auffassung ein begrenzter Beurteilungsspielraum zu.[1091]
Insbesondere die Entscheidung der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.[1092] Der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs kann deshalb erfolgreich darauf gestützt werden, dass die Einigungsstelle zu Unrecht vom Bestehen eines Mitbestimmungsrechts ausgegangen ist oder die Grenzen eines einschlägigen Mitbestimmungsrechts überschritten hat.[1093]
Verstöße gegen wesentliche Verfahrensvorschriften[1094] der Einigungsstelle sind im Grundsatz ebenfalls überprüfbar.[1095] Zu den wesentlichen Verfahrensvorschriften gehört insbesondere das Erfordernis der Gewährung rechtlichen Gehörs der Parteien durch die Einigungsstelle.[1096] Ein Verfahrensfehler ist allerdings dann unbeachtlich, wenn er zwischenzeitlich geheilt wurde.[1097]
Der Antragsteller kann Verfahrensverstöße im gerichtlichen Verfahren nach § 76 Abs. 5 BetrVG auch dann geltend machen, wenn er sie im Einigungsstellenverfahren nicht gerügt hat.[1098] Das Gesetz sieht insoweit keine Präklusion vor. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann aber eine Verwirkung in Betracht kommen.[1099]
Justiziabel sind schließlich alle sonstigen Rechtsverstöße. Dazu zählen neben Verstößen gegen Grundrechte insbesondere solche gegen gesetzliche Arbeitnehmerschutzbestimmungen, etwa aus dem ArbZG, BUrlG, SGB IX, MuSchG, BEEG, gegen die im Betrieb geltenden Tarifverträge[1100] sowie gegen die betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätze der §§ 2, 75 und 77 Abs. 3 BetrVG.[1101]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen