An das
Arbeitsgericht _________________________
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Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
im Beschlussverfahren
betreffend den Betrieb _________________________ der Firma _________________________ (Name)
mit den Beteiligten:
1. |
Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Firma _________________________ (Name), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, _________________________ (Anschrift des Betriebsrats) |
– Betriebsrat/Antragsteller –
2. |
Firma _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Anschrift) |
– Arbeitgeberin –
Für den von uns vertretenen Betriebsrat beantrage ich,
im Wege der einstweiligen Verfügung, der Dringlichkeit halber ohne mündliche Verhandlung – hilfsweise: unter größtmöglicher Abkürzung der Ladungsfrist –,
1. |
der Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, bis zum Abschluss der Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich, ggf. auch in der Einigungsstelle, in ihrem Betrieb in _________________________ die Abspaltung des Betriebsteils _________________________ durch Übertragung der betrieblichen Leitungsmacht auf die Firma _________________________ vorzunehmen, |
2. |
im Fall des Obsiegens mit dem Antrag zu 1.: der Arbeitgeberin für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer 1 ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, anzudrohen, |
3. |
im Fall des Obsiegens mit dem Antrag zu 1.: dem Betriebsrat eine vollstreckbare Kurzausfertigung des Beschlusses zu erteilen. |
Begründung:
Die Parteien streiten um die Unterlassung der Abspaltung eines Betriebsteils.
1. Sachverhalt
Die Arbeitgeberin ist ein Einzelhandelsunternehmen mit zahlreichen Filialen im Bundesgebiet. In der hier betroffenen Filiale in _________________________ beschäftigt sie _________________________ (z.B. 400) Arbeitnehmer. Der Antragsteller ist der in diesem Betrieb bestehende _________________________-köpfige (z.B. neun) Betriebsrat. In diesem Betrieb gibt es eine Cafeteria, die von der Arbeitgeberin bislang mit _________________________ (z.B. 15) eigenen Mitarbeitern betrieben wurde und die sowohl den Besuchern als auch der eigenen Belegschaft zur Verfügung steht.
Mit Mitarbeiterinformation vom _________________________, die als
Anlage BR 1
vorgelegt wird, informierte die Arbeitgeberin die Arbeitnehmer und den Betriebsrat darüber, dass der Betrieb der Cafeteria mit Wirkung zum _________________________ auf die Firma _________________________ übertragen werde. Hierbei handele es sich um einen Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB, sodass die Firma _________________________ alle Arbeitnehmer übernehmen werde. Die Arbeitsverträge würden zu diesem Zeitpunkt mit allen Rechten und Pflichten auf die Firma _________________________ übergehen. Nachteile seien nicht zu erwarten bis auf den Umstand, dass bei der Firma _________________________ der bei ihr gültige Haustarifvertrag zur Anwendung komme. Dieser sieht generell erheblich niedrigere Löhne vor.
Mit E-Mail vom _________________________, die als
Anlage BR 2
vorgelegt wird, forderte der Betriebsrat die Arbeitgeberin zur Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan auf. Das wurde jedoch von der Arbeitgeberin mit E-Mail vom _________________________ gemäß
Anlage BR 3
abgelehnt mit der Begründung, dass es sich hier nicht um eine Betriebsänderung handele und dem Betriebsrat somit keine Mitbestimmungsrechte zustünden. Ein ausführliches Schreiben des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats vom _________________________, das als
Anlage BR 4
vorgelegt wird, blieb ohne Resonanz. Auch eine Verschiebung der Übertragung der Cafeteria auf einen späteren Z...