Rz. 390
Copyright International GmbH wurde im Jahre 2021 als Nachfolgerin der VG Media gegründet. Die Corint Media GmbH mit Sitz in Berlin ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie, das die Urheber- und Leistungsschutzrechte von privaten Sendeunternehmen und Presseverlegern durchsetzt.
Im Einzelnen vertritt Corint Media die Rechte zahlreicher deutscher und mehrerer internationaler, privater TV- und Radiosender sowie von Presseverlegern. Dazu zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX, MTV und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die DuMont Mediengruppe, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Augsburger Allgemeine, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe und der Münchener Zeitungs-Verlag.
Rz. 391
Bis zum Jahr 2021 bestand die VG Media. Zur Historie: Die Gesellschafter ProSiebenSat.1 Media AG und RTL Television GmbH haben (mit Anteilen von jeweils 50 %) die "VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medien-Unternehmen" (VG Media) im Jahre 2003 als Rechtsnachfolgerin der VG Sat gegründet. Gegenstand ist die treuhänderische Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für Medienunternehmen ergeben sowie die Verteilung der erzielten Einnahmen an die Berechtigten. Der VG Media gehören fast alle privaten Radio- und Fernsehunternehmen in Deutschland an. Diese Verwertungsgesellschaft hat mehr als 1.500 Lizenzverträge über die Kabelweitersendung mit allen großen Kabelregionalgesellschaften, wie Unitymedia KabelBW, der Deutschen Telekom, Vodafone, Tele Columbus sowie Primacom abgeschlossen.
Rz. 392
VG Corint Media nimmt u.a. die Rechte aus § 87 UrhG wahr (siehe dazu Rdn 481).
Rz. 393
In einem neun Jahre währenden Rechtsstreit ist am 10.12.2014 vor dem KG Berlin eine außergerichtliche Einigung zwischen VG Media und Kabel Deutschland über die Weiterleitungsrechte von privaten Hörfunk- und Fernsehprogrammen erzielt worden. Danach verpflichtete sich Kabel Deutschland für die Vergangenheit bis Ende 2014 41,1 Millionen EUR für die Kabelweitersendungsrechte zu zahlen. Weiterhin wurde zwischen den Parteien für die zukünftige Nutzung ein Lizenzvertrag geschlossen. Schon im Jahre 2009 hatte die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), sodann auch das LG Berlin den Anspruch der VG Media auf Nachzahlung für die Verwertung der Privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme dem Grunde und der Höhe nach bestätigt.
Rz. 394
Schon im Jahre 2007 hatten sich mehrere Entscheidungen mit der Frage beschäftigt, ob die VG Media Gebühren für die Kabelweiterleitung in Hotelzimmer erheben darf. Das OLG Köln hat zwar die grundsätzliche Berechtigung der VG Media zur Gebührenerhebung bejaht, im konkreten Fall aber die Klage der VG Media abgewiesen, da die Ansprüche bereits durch Vertrag zwischen der VG Media und verschiedenen Kabelgesellschaften (Regionalgesellschaften) abgegolten seien. Anders entschied dagegen das OLG Hamm, indem es klarstellte, dass der in der Vergangenheit zwischen der VG Media und den Regionalgesellschaften (Kabel Deutschland etc.) geschlossene Vertrag nur die Weiterleitung von Rundfunksignalen an Privathaushalte gestatte. Die Weiterleitung von Rundfunk- und Fernsehsignale in Hotelzimmer stelle dagegen eine grundlegend andere, zusätzliche Nutzung in einem öffentlichen Empfängerkreis dar, die nicht von diesen Verträgen umfasst sei. Für diese öffentliche Wiedergabe von Programmen habe der Hotelbetreiber Nutzungsgebühren zu entrichten.