Rz. 16

Das OLG Brandenburg (VRR 2010, 203 [Ls.]; VRR 2011, 113) und das OLG Hamm (NZV 2011, 267) haben darauf hingewiesen, dass zur Prüfung der Frage, ob eine Videoüberwachungsmaßnahme im Straßenverkehr eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage hat, es einer nachvollziehbaren Darlegung der Überwachungsmaßnahme in den Urteilsgründen bedarf. Insbesondere müsse sich aus den Urteilsgründen ergeben, ob die Maßnahme verdachtsabhängig oder verdachtsunabhängig durchgeführt worden sei (teilweise anders Burhoff/Gieg/Krenberger, OWi, Rn 640 ff.).

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