Rz. 221
Die vorstehenden Ausführungen lassen sich in folgendem Hinweis zusammenfassen:
1. Alternative: Wird auf ein Beweisfoto verwiesen? | |
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Falls nein: | Das Urteil muss Ausführungen zur Bildqualität und zu Identifizierungsmerkmalen enthalten. |
Falls ja: | 1. Frage: Wird prozessordnungsgemäß Bezug genommen? |
Falls nein: | Das Urteil muss Ausführungen zur Bildqualität und zu Identifizierungsmerkmalen enthalten |
Falls ja: | 2. Frage: Ist das Beweisfoto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet? |
Falls ja: I.d.R. muss das Urteil Aufnahmeort- und -zeit des Radarfotos und ggf. außerdem mitteilen, ob es sich um eine männliche oder weibliche Person handelt. | |
Falls nein: | Der Tatrichter muss ggf. erörtern, warum ihm die Identifizierung anhand des Beweisfotos gleichwohl möglich ist. |
2. Alternative: Es wird nicht oder nicht ordnungsgemäß auf das Beweisfoto verwiesen: | |
Das Urteil muss auf jeden Fall Ausführungen zur Bildqualität und zu Identifizierungsmerkmalen enthalten. |
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