Rz. 485

Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht

 

Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht

Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verwitwet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen sowie für die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit dieser Verfügung von Todes wegen die Anwendung deutschen Rechts.

Ich habe den Sohn _________________________, geb. am _________________________, den Sohn _________________________, geb. am _________________________ und die Tochter _________________________, geb. am _________________________. Ich bin Alleineigentümer des nachstehenden Grundbesitzes:

_________________________

Über Auslandsvermögen verfüge ich nicht. Ich errichte nachfolgendes Testament:

I. Testierfreiheit

Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Hiermit hebe ich alle bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf. Für meinen letzten Willen soll ausschließlich das nachstehend Verfügte von Bedeutung sein.

II. Erbeinsetzung

Zu meinen Vollerben setze ich ein:

a) meine Tochter _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________
b) meinen Sohn _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________

je zur Hälfte.

Für den Fall, dass einer der Erben vor oder nach dem Erbfall wegfällt, bestimme ich jeweils seine Abkömmlinge zu Ersatzerben, unter sich entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung; mangels solcher tritt – zunächst innerhalb eines Stammes – Anwachsung ein.

III. Geldvermächtnis, wahlweise Wohnungsrechtsvermächtnis

Meine Lebensgefährtin _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, erhält im Wege des Vermächtnisses einen Geldbetrag in Höhe von 25 % des Nachlasswerts (Netto). Für die Berechnung des Betrages ist der Nettonachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten, aber vor Abzug der Pflichtteilslasten maßgeblich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Berechnung des Pflichtteils entsprechend.

Meiner Lebensgefährtin steht anstelle des Geldvermächtnisses aber auch wahlweise im Wege des Vermächtnisses ein Wohnungsrecht gem. § 1093 BGB an der von uns gemeinsam bewohnten Wohnung in _________________________ einschließlich dinglicher Sicherung dergestalt zu, dass sie diese Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers ohne Nutzungsentgelt auf Lebenszeit nutzen darf. Belastungen nach Abt. III des Grundbuchs dürfen dem Wohnungsrecht im Rang nicht vorgehen. Zur Löschung des Rechts im Grundbuch soll der Nachweis des Todes der Vermächtnisnehmerin genügen.

Die Überlassung der Ausübung des Wohnungsrechts an Dritte ist nicht gestattet. Meine Lebensgefährtin ist befugt, ihre Familie (auch dauernde Lebenspartner) sowie die zur standesgemäßen Bedienung und Pflege erforderlichen Personen mit in die Wohnung aufzunehmen (§ 1093 Abs. 2 BGB).

Die gewöhnlichen Lasten und Erhaltungskosten, desgleichen die Kosten für Schönheitsreparaturen, Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Kanal, Kaminreinigung sowie die sonstigen Nebenkosten hat meine Lebensgefährtin zu tragen.

Ein Ersatzvermächtnisnehmer wird entgegen jeder anders lautenden gesetzlichen oder richterlichen Auslegungs- und Vermutungsregel nicht benannt.

Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin seit _________________________ Jahren zusammen. Wir gewähren uns in privaten und beruflichen Angelegenheiten gegenseitig Beistand. Hieraus empfinde ich die Pflicht, auch für die Zeit nach meinem Tod für sie zu sorgen.

Für den Fall, dass meine Lebensgefährtin das Geldvermächtnis erhält, hat sie sich entsprechend § 2318 Abs. 1 BGB an Pflichtteilslasten zu beteiligen. Erhält sie ein Wohnungsrecht, so ist die Pflichtteilslast entgegen § 2318 Abs. 1 BGB von den Erben alleine zu tragen.

IV. Regelungen für den Fall der Anfechtung

Hiermit schließe ich ein Anfechtungsrecht nach § 2079 BGB für dritte Personen nach meinem Tode aus. Ich stelle somit ausdrücklich klar, dass die vorbezeichneten letztwilligen Verfügungen unabhängig davon getroffen worden sind, ob bereits heute oder zu einem späteren Zeitpunkt bzw. bei meinem Tode evtl. noch weitere, pflichtteilsberechtigte Personen vorhanden sein sollten.

_________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

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