Rz. 487

Muster 3.32: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last

 

Muster 3.32: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last

Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen sowie für die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit dieser Verfügung von Todes wegen die Anwendung deutschen Rechts.

Ich habe den Sohn _________________________, geb. am _________________________, und den Sohn _________________________, geb. am _________________________. Über Auslandsvermögen verfüge ich nicht. Ich errichte nachfolgendes Testament:

I. Testierfreiheit

Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Hiermit hebe ich alle bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf. Für meinen letzten Willen soll ausschließlich das nachstehend Verfügte von Bedeutung sein.

II. Erbeinsetzung

Zu meinen Vollerben setze ich ein meine Ehefrau _________________________, geb. am _________________________, und meine beiden Söhne _________________________, geb. am _________________________, und _________________________, geb. am _________________________, jeweils zu einem Drittel ein. Nacherbfolge möchte ich ausdrücklich nicht anordnen.

Bezüglich meiner Ehefrau treffe ich entgegen jeder anders lautenden gesetzlichen oder richterlichen Vermutungs- und Auslegungsregel ausdrücklich keine Ersatzerbenanordnung. Sollte meine Ehefrau, gleich aus welchem Grund, in Wegfall geraten, tritt Anwachsung unter den verbliebenen Erben ein.

Für den Fall, dass meine Söhne vor oder nach dem Erbfall wegfallen, bestimme ich ihre Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge zu Ersatzerben, wiederum ersatzweise tritt – zunächst innerhalb eines Stammes – Anwachsung ein. Schlägt einer meiner Söhne den Erbteil aus, macht er gegen den Willen meiner Ehefrau seinen Pflichtteil geltend und erhält er ihn auch, dann ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.

III. Vorausvermächtnis zugunsten meiner Ehefrau als dauernde Last

Meine beiden Söhne bzw. die an ihre Stelle als Ersatzerben tretenden Abkömmlinge belaste ich als Gesamtschuldner mit einem Vorausvermächtnis zugunsten meiner Ehefrau _________________________: Meine Ehefrau erhält ohne Anrechnung auf ihren Erbteil als dauernde Last auf Lebenszeit einen Betrag in Höhe von monatlich _________________________ EUR, der jeweils monatlich im Voraus bis zum Dritten eines jeden Monats zu zahlen ist, erstmals zum Ersten des auf meinen Tod folgenden Monats.

Für die Anpassung von heute an bis zu meinem Tod gilt Folgendes:

Der Geldbetrag aus der dauernden Last erhöht oder ermäßigt sich im gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der Verbraucherpreisindex (Basis 2015 = 100) verändert. Ab meinem Todestag gilt Folgendes:

Ist aufgrund einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der standesgemäße Unterhalt des Berechtigten oder Verpflichteten nicht mehr gewährleistet, so kann jeder eine entsprechende Anpassung analog § 323a ZPO verlangen.

Meine beiden Söhne haben zu Lasten des ihnen gehörenden Gebäudegrundstücks _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, und zugunsten der Vermächtnisnehmerin eine Reallast zur Sicherung der dauernden Last im Grundbuch eintragen zu lassen. Dieser Anspruch steht meiner Ehefrau als Verschaffungsvermächtnis zu. Der Reallast dürfen in Abt. III des Grundbuchs im Rang Grundpfandrechte bis zu _________________________ EUR mit Jahreszinsen bis zu _________________________ % vorgehen. Zur Löschung der Reallast soll der Nachweis des Todes der Berechtigten genügen.

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Eintragung (und späteren Löschung) der Reallast haben die Vermächtnisbelasteten zu tragen.

IV. Regelungen für den Fall der Anfechtung

Hiermit schließe ich ein Anfechtungsrecht nach § 2079 BGB für dritte Personen nach meinem Tode aus. Ich stelle somit ausdrücklich klar, dass die vorbezeichneten letztwilligen Verfügungen unabhängig davon getroffen worden sind, ob bereits heute oder zu einem späteren Zeitpunkt bzw. bei meinem Tode evtl. noch weitere, pflichtteilsberechtigte Personen vorhanden sein sollten.

_________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

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