Rz. 189

Kündigt ein Vermieter das zwischen ihm und seinem Schwiegerkind bestehende Mietverhältnis über das zuvor von diesem und dem Kind des Vermieters gemeinsam bewohnte Mietobjekt nach dem Scheitern von deren Ehe wegen Eigenbedarfs, um die betreffende Wohnung seinem zwischenzeitlich dort ausgezogenen Kind zur Nutzung zu überlassen, handelt es sich bei dem daraus resultierenden Räumungsrechtsstreit um eine sonstige Familiensache i.S.v. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.[238]

[238] AG Ludwigslust, Beschl. v. 25.3.2013 – 5 C 188/13, FamRZ 2013, 2005.

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