Rz. 244
Die Trennung der Eheleute hat keine automatischen Auswirkungen auf gemeinsame Konten und bestehende Kontenvollmachten.
Praxistipp:
▪ | Ist der Ehepartner als Verfügungsberechtigter eingetragen, kann er das Konto abräumen und ggf. auch einen bestehenden Dispositionskredit voll ausschöpfen. |
▪ | Hier muss die Kontenvollmacht gelöscht und ggf. ein eigenes Konto eingerichtet werden. |
▪ | Die Zugangskennung zu Online-Konten sollte geändert werden. |
▪ | Die zweite EC-Karte des Ehegatten für das eigene Konto sollte ggf. gesperrt werden. |
▪ | Auch bei Kreditkarten ist zu prüfen, ob Partnerkarten bestehen, die ggf. gekündigt werden müssen. |
▪ | Arbeitgeber, Rentenzahlungsstelle usw. müssen angewiesen werden, nur noch auf das neue Konto zu zahlen. |
▪ | Mit der Bank müssen ggf. angepasste Regelungen zum Dispositionskredit getroffen werden. |
▪ | Lastschriften und Abbuchungsaufträge sollten überprüft werden. |
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