Rz. 244

Die Trennung der Eheleute hat keine automatischen Auswirkungen auf gemeinsame Konten und bestehende Kontenvollmachten.

 

Praxistipp:

Ist der Ehepartner als Verfügungsberechtigter eingetragen, kann er das Konto abräumen und ggf. auch einen bestehenden Dispositionskredit voll ausschöpfen.
Hier muss die Kontenvollmacht gelöscht und ggf. ein eigenes Konto eingerichtet werden.
Die Zugangskennung zu Online-Konten sollte geändert werden.
Die zweite EC-Karte des Ehegatten für das eigene Konto sollte ggf. gesperrt werden.
Auch bei Kreditkarten ist zu prüfen, ob Partnerkarten bestehen, die ggf. gekündigt werden müssen.
Arbeitgeber, Rentenzahlungsstelle usw. müssen angewiesen werden, nur noch auf das neue Konto zu zahlen.
Mit der Bank müssen ggf. angepasste Regelungen zum Dispositionskredit getroffen werden.
Lastschriften und Abbuchungsaufträge sollten überprüft werden.

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