Rz. 190
Muster 3.27: Haushaltssachenantrag
Muster 3.27: Haushaltssachenantrag
An das
Amtsgericht
– Familiengericht –
_________________________[288]
Haushaltssachenantrag
der Frau _________________________, wohnhaft _________________________
– Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens –
Verfahrensbevollmächtigte: _________________________[289]
gegen
Herrn _________________________, wohnhaft _________________________
– Antragsgegner und Antragsteller des Ehescheidungsverfahrens –
– Az: _________________________ HS[290] –
Verfahrenswert: 3.000,00 EUR[291]
Unter Bezugnahme auf die zum Ehescheidungsverfahren überreichte Verfahrensvollmacht wird für die Antragsgegnerin
im Ehescheidungsverbund
beantragt,[292]
1. | dem Antragsteller aufzugeben, der Antragsgegnerin folgende Haushaltsgegenstände zu überlassen und zu übereignen:
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2. | dem Antragsteller aufzugeben, die in Ziff. 1 aufgeführten Haushaltsgegenstände an die Antragsgegnerin herauszugeben,[293] | ||||||
3. | dem Antragsteller aufzugeben, an die Antragsgegnerin eine Ausgleichszahlung in Höhe von _________________________ EUR zu leisten, zu verzinsen mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtskraft der Entscheidung. | ||||||
4. | hilfsweise: festzustellen, dass die Antragsgegnerin für die Überlassung der in Ziff. 1 aufgelisteten Gegenstände keine Ausgleichszahlung schuldet. |
Begründung:
1. | Die Antragsgegnerin hat bei der Trennung der Beteiligten nur die Einrichtung der Kinderzimmer und die notwendigsten Gebrauchsgegenstände mitgenommen; die Haushaltsgegenstände ist im Übrigen im Besitz des Antragstellers geblieben, der die Ehewohnung beibehalten hat. Der Antragsteller reklamiert die verbliebenen Haushaltsgegenstände für sich und ist auf den ihm außergerichtlich unterbreiteten Vorschlag nicht eingegangen, der Antragsgegnerin die im Antrag zu 1 aufgeführten Gegenstände zu überlassen und den restlichen Haushalt zu behalten. | ||||||||||
2. | Die Antragsgegnerin kann nach § 1568b Abs. 1 BGB die Überlassung und Übereignung der in dem Antrag zu 1 zusammengestellten Gegenstände verlangen, weil sie im Hinblick auf die in ihrem Haushalt lebenden, 3 und 5 Jahre alten Kinder mehr als der Antragsteller auf deren Nutzung angewiesen ist und im Übrigen die Überlassung auch aus anderen Gründen der Billigkeit entspricht:
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3. | Zur Zusammensetzung der Haushaltsgegenstände, die während der Ehe zur gemeinsamen Nutzung angeschafft worden sind und im Miteigentum der Beteiligten stehen, wird auf die als Anlage K 1 beigefügte Auflistung verwiesen. Die Antragsgegnerin hatte seit der Trennung keinen Zugang mehr zu der Ehewohnung. Der Antragsteller hat sich trotz außergerichtlicher Aufforderung nicht bereit gefunden, eine Liste der gesamten Haushaltsgegenstände zu erstellen oder der Antragsgegnerin die Möglichkeit zu geben, zum Zwecke der Anfertigung der Liste noch einmal in die Ehewohnung zurückzukehren. Die Antragsgegnerin hat die Liste deswegen nur aus dem Gedächtnis erstellen können. Dies gilt insbesondere auch für die Angaben zu den Kaufpreisen. Die Unterlagen hierüber befinden sich im Besitz des Antragstellers.
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4. | Zur Begründung des Antrages zu 3 wird folgendes vorgetragen:
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