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Muster 3.31: Mehrkostenanmeldung infolge von Behinderungen

 

Muster 3.31: Mehrkostenanmeldung infolge von Behinderungen

Firma _________________________ (Auftraggeber)

_________________________, den _________________________

Bauvorhaben: _________________________

Bauvertrag vom: _________________________

Hier: Anmeldung von Mehrkosten aus Behinderung gem. § 6 Abs. 6 VOB/B

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom _________________________ haben wir Behinderung angemeldet. Die Behinderung ist auch eingetreten und hat sich auf einen Zeitraum von _________________________ erstreckt und wie folgt ausgewirkt:

_________________________.[199]

Es sind uns daher folgende Mehrkosten _________________________ (als Schaden gem. § 6 Abs. 6 VOB/B/als Entschädigung gem. § 642 BGB) entstanden, die wir hiermit anzeigen und _________________________ (mit der nächsten Rechnung geltend machen werden/nach dieser Anmeldung bis zum _________________________ erstattet verlangen:

_________________________),[200] wobei wir die Nachweise in der Anlage beifügen.[201]

(ggf.: Infolge Ihrer Anordnung zur Umsetzung unserer Mannschaft vom _________________________/Anordnung des Terminplans vom _________________________ verlangen wir die folgenden Kosten gem. § 2 Abs. 5 VOB/B vergütet:

_________________________)[202]

(ggf.: Dabei wurden keine Wagnis- und Gewinnanteile berücksichtigt.[203])

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift) (Auftragnehmer)

[198] Die Mehrkostenanmeldung ist keine Anspruchsvoraussetzung. Der Schaden könnte auch erst mit der Rechnung aufgeführt werden.
[199] Auswirkungen, die Kostenrelevanz haben, anführen.
[200] Aufstellung der Kosten z.B. aus verlängerter Vorhaltung von Baugeräten, Kosten aus verlängerten Bürgschaften, Unterdeckung allgemeine Geschäftskosten, etc.
[201] Da es sich um einen Schadensersatzanspruch handelt, sind die IST-Kosten nachzuweisen. Der Auftragnehmer kann aber auch aus § 642 BGB eine Entschädigung verlangen, d.h. die Vergütung für den Verzögerungsaufwand gem. Kalkulation.
[202] Kann ein Vergütungsanspruch sein, ist aber streitig. Andernfalls nur Anspruch aus § 642 BGB.
[203] Berücksichtigung kalkulierten Wagnis und Gewinns nur bei Anspruch nach § 642 BGB, Anspruch auf Ersatz anderweitig entgangenen Gewinns nur bei Anspruch nach § 6 Abs. 6 VOB/B und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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