Der Hauptwahlvorstand ermittelt anhand der Abstimmungsniederschriften der Betriebswahlvorstände das Abstimmungsergebnis und stellt in einer Niederschrift fest:
1. |
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; |
2. |
die Zahl der gültigen Stimmen; |
3. |
die Zahl der ungültigen Stimmen; |
4. |
die Zahl der für den Antrag abgegebenen Stimmen; |
5. |
die Zahl der gegen den Antrag abgegebenen Stimmen; |
6. |
das Abstimmungsergebnis; |
7. |
besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse. |
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