Rz. 1238

Ebenso zweifelhaft ist es, den Wiedereinstellungsanspruch aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes bzw. einer Selbstbindung des Arbeitgebers herzuleiten. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände enthält die auf mangelnde Beschäftigungsmöglichkeit gestützte Kündigung des Arbeitgebers keinesfalls sein Versprechen ggü. dem Arbeitnehmer, ihn bei verbesserter Beschäftigungslage wieder einzustellen (vgl. Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts, 1987, S. 352 und ders., Anm. zu LAG Köln v. 10.1.1989, LAGE § 611 BGB Einstellungsanspruch Nr. 1). Es lässt sich auch nur schwer begründen, dass der Arbeitgeber in dem Arbeitnehmer das Vertrauen geweckt habe, das Arbeitsverhältnis nur bei Vorliegen bestimmter, ausdrücklich genannter Gründe beenden zu wollen (Raab, RdA 2000, 151).

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