Rz. 250

Der RA erhält im ersten Rechtszug als Verteidiger in der Hauptverhandlung die Gebühren des Unterabschnitts 3 zu Abschnitt 1, Teil 4 VV. Der Anspruch auf die Gebühren des Unterabschnitts 3 entsteht, wenn der RA den Beschuldigten im gerichtlichen Verfahren als Wahlverteidiger oder gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt vertritt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?